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Das Bauordnungsrecht liegt im Wesentlichen im Kompetenzbereich der Länder und wird somit in den Landesbauordnungen geregelt. Trotz des Föderalismus gibt es eine sogenannte Musterbauordnung, die als Grundlage für die Landesbauordnungen dient und somit eine größtmögliche Vereinheitlichen des Bauordnungsrechts bezwecken soll. Die Intention des Bauordnungsrechts liegt in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bauvorhaben. Des Weiteren soll es den Beteiligten Schutz und Planungssicherheit

Inhalt der Landesbauordnung sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen. Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass es sich bei der Bauordnung um ein Gesetz im formellen Sinne handelt.