ausstellung-27januar.de - Volk Gesundheit Staat - Gesundheitsämter im Nationalsozialismus | Lokale Ergänzung Husum und Eiderstedt

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Der Norden mit den dortigen Inseln zählte zum Kreis Südtondern. Sein Gesundheitsamt befand sich in Niebüll und hatte Außenstellen auf Sylt und Föhr.   Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ „Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden.“ Gesetz zur Verhütung erbkranken N

Die Anträge auf Unfruchtbarmachung stellten die Leiter der Gesundheitsämter an die eigens eingerichteten Erbgesundheitsgerichte. Für die Kreise Husum und Eiderstedt war das Gericht in Flensburg zuständig. Falls gegen den Beschluss des Flensburger Erbgesundheitsgerichts Beschwerde eingelegt wurde, entschied das Erbgesundheitsobergericht in Kiel über den Fall. Die Sterilisationen erfolgten in den städtischen Krankenhäusern von Bredstedt und Husum. In Bredstedt führte Dr. Godt den körperlichen Eingriff durch,

In ihren Beschlüssen gaben die Erbgesundheitsgerichte die Gründe für die Zwangssterilisation an. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legte fest, aufgrund welcher Erkrankungen und Einschränkungen Menschen als „erbkrank“ eingestuft und deswegen sterilisiert werden konnten. Außerdem konnte unfruchtbar gemacht werden, „wer an schwerem Alkoholismus leidet“. [Kreisarchiv Nordfriesland]

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