Description: Zertifizierter Arbeitsvermittler, private Arbeitsvermittlung
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Der Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann beim Leistungsträger ALG1 oder ALG2 persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragt werden.
Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein (AVGS) haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit (innerhalb der letzten 3 Monate). Dies gilt auch, wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird. Für alle anderen Arbeitsuchenden (ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker , Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhäl
Industrietechnologe/-technologin - Automatisierungstechnik