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Description: Grundstücksrecht Wenn es darum geht, ein Grundstück zu kaufen, steht das Interesse an der Bebaubarkeit meist an erster Stelle. Somit ist eine der ersten Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen sollten, die, ob das Objekt der Begierde überhaupt bebaut werden

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Wenn es darum geht, ein Grundstück zu kaufen, steht das Interesse an der Bebaubarkeit meist an erster Stelle. Somit ist eine der ersten Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen sollten, die, ob das Objekt der Begierde überhaupt bebaut werden darf. Kann der Verkäufer darüber keine Auskunft geben, so ist die Gemeinde der richtige Ansprechpartner.

Die Bebaubarkeit ist abhängig von einer planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Beurteilung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Grundstück bebaut werden darf, steht Ihnen unsere Kanzlei mit dem notwendigen Know-how zur Verfügung. Wir sprechen ggf. mit Architekten und zuständigen Behörden. Da mündliche Aussagen immer unverbindlich sind, sorgen wir dafür, dass sie eine rechtlich verlässliche, schriftliche Stellungnahme erhalten.

Die nächste Frage ist meist die nach dem möglichen Bauobjekt für dieses Grundstück. In aller Regel dürfen Sie nicht bauen, was Sie wollen und wie Sie wollen. Jede Gemeinde regelt in grundsätzlichen Vorgaben die Anzahl der Geschosse, die maximale Größe der überbauten Fläche und teilweise auch die Dachformen, um nur einige zu nennen. Riskieren Sie nichts und verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Kanzlei vorher Klarheit. Das kann hinterher Ärger und Kosten sparen.