anbieterkennung.de - Anbieterkennung.de - Informationen zu Anbieterkennzeichnung, Online-Impressum, Impressumspflicht, Telemediengesetz

Description: Anbieterkennung.de - Informationen zur richtigen Anbieterkennzeichnung nach § 5 Telemediengesetz und § 55 Rundfunkstaatsvertrag

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Als Website-Betreiber muß man bestimmte gesetzliche Regelungen der Anbieterkennzeichnung beachten. Diese Seite informiert Sie über die entsprechenden Paragraphen des Telemediengesetzes und andere Regelungen.

Eine Anbieterkennung nach § 5 Telemediengesetz (TMG) muß derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst betreibt. Telemediendienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, also zum Beispiel Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen, Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Telespiele , Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive Angebote im Internet. Bislang

Telemediendienste, die geschäftsmäßig betrieben werden und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden, sind impressumspflichtig. Anders jedoch als beim alten TDG, wo die bloße Absicht, die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern, als Indiz für ein geschäftsmäßiges Auftreten gesehen wurde, scheint das neue Telemediengesetzes die Impressumspflicht großzügiger regeln zu wollen. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes sind offensichtlich nur solche Telemediendienste zur F

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