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Kirchenaustritte - Ab sofort können Erklärungen zum Austritt aus der Kirche nur noch ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Eine Aufnahme der Erklärung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich! Für die Terminbuchung benutzen Sie bitten den Button oben links auf dieser Seite! Der Kirchenaustritt kann beim Amtsgericht Kempen nur für Bürger erfolgen, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Kempen, d. h. in den Städten/Gemeinden Kempen, Tönisvorst oder Grefrath haben.