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Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab auch am Telefon vereinbaren können. Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Telefonlisten gibt: eine für die dringenden Fälle, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, und eine für die nicht eiligen Angelegenheiten. Wie Sie einen Termin vereinbaren können, erfahren Sie näher unter: Das Gericht / Aktuelles / Vereinbarung von Terminen