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Das Bayerische Digitalgesetz Motor für den serviceorientierten digitalen Freistaat

Im Bayerischen Digitalgesetz sind – deutschlandweit erstmals – digitale Rechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbindlich verankert. Mit dem Gesetz wurde eine umfangreiche rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung geschaffen. So gilt etwa seit August 2022 in der gesamten bayerischen Verwaltung das Prinzip „digital first“. Dies bedeutet, dass jedes neue Verfahren zunächst digital konzipiert und umgesetzt werden soll. U.a. verpflichtet das Gesetz den Staat auch dazu, Ve

Durch diese und weitere Zielsetzungen des Bayerischen Digitalgesetzes wird sich die Dynamik der digitalen Transformation von Staat und Verwaltung absehbar erhöhen und die „Behördenwelt“ im Freistaat nachhaltig verändern. Diesen tiefgreifenden technologischen, organisatorischen und kulturellen Wandel greift der 9. Zukunftskongress Bayern wieder auf.

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