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Keine Haftungsbefreiung der Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit mehr, jederzeitige Kündigung der Kfz-Versicherung nach dem Schadensfall, anteilige Beitragserstattung für das Restjahr und mehr - das Versicherungsportal Tarifsuche24 fasst die Neuerungen bei der Autoversicherung 2008 exzellent zusammen. Auf Wiederholungen soll hier deshalb verzichtet werden! Lesen Sie hier , was in 2008 neu ist.

Der Countdown für Kündigung und Wechsel der Autoversicherung läuft: Bis zum 30.11.2007 muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein. Wer die Tarife der Versicherungsunternehmen verglichen hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt haben, dass es die gleiche Leistung auch erheblich billiger gibt. So hat die Zeitschrift Finanztest in einer Analyse jüngst Preisunterschiede von bis zu EUR 1.000,00 und mehr festgestellt. Ein Tarifvergleich lohnt sich also allemal. Tipp: Vergleiche

Tipp: Senden Sie Ihre Kündigung spätestens am 28.11.2007 ab. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, senden Sie sie vorab per Fax oder per Einschreiben/Rückschein. So stellen Sie sicher, dass die Kündigung tatsächlich pünktlich bei der Versicherung eingeht und die Zustellung nicht bestritten wird - denn im Streitfall obliegt Ihnen die entsprechende Beweislast.