urheberblog.com - Fachanwälte für Urheberrecht | Urheberblog – Urheberrecht, Leistungsschutz, Fachanwälte Urheber, Musiker, Schauspieler, Verlag,

Description: Was ist ein Urheberrecht oder ein “Copyright”? Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original “kopieren” (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen

Example domain paragraphs

Entstehung und Umfang des Urheberrechts Ansprüche des Urheberrechtsinhabers Urhebergesetz (UrhG) Kunsturhebergesetz (KUG) Rundfunkstaatsvertrag Urheberrechtsverletzung Anwälte Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Julia Ziegeler Anna Umberg LL.M. M.A. Dipl.-Phys. Andree Eckhard Katharina Gitmann-Kopilevich Karoline Behrend Dr. Johanna K. Müller-Kühne Andreas Friedlein Stefan Karfusehr Termin online buchen Blog Standorte Berlin Bielefeld Bremen Düsseldorf Frankfurt Hamburg Hannover München Stuttgart Wien Stellenan

Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original “kopieren” (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes. Der Inhalt einer Domain kann ebenfalls Urheberrech

“Copyright” als Charakterisierung ist allerdings unvollständig: Der Schutz umfasst keineswegs nur die Frage der Rechtmässigkeit einer Kopie, geschützt wird auch die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme uvam – und zwar sowohl hinsichtlich des Gesamtwerkes als auch wesentlicher Teile. Des weiteren stammt “Copyright” aus dem angloamerikanischen Raum. Das dortige “Copyright” ist nicht in allen Einzelheiten mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar (insbesondere ist das sog. – i

Links to urheberblog.com (13)