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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt, die zuvor vom Bundestag als Erleichterung anlässlich der Corona-Pandemie verabschiedet worden war.
Was das für den Abgabetermin der Steuererklärung für das Jahr 2020 bedeutet: