Das LG Bonn ( Az. 1 O 79/21 ) hat am 28. Juni entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal des Bundes, „ gesund.bund.de “, gegen die Pressefreiheit verstößt. Geklagt hatte der „Wort & Bild Verlag”, der u.a. die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ herausgibt. Am Ende ist „gesund.bund.de“ damit aber nicht. Artikel vollständig lesen
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