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Description: Verfassungsgemäße Besoldung und kein Ende: Vorlage des VG Berlin zu den Besoldungsjahren 2016 und 2017 (zunächst: der Richter und Staatsanwälte) Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 – wie bereits zuvor in den Jahren 2009 bis 2015 – in verfassungswidriger

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Nun liegt die erste Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts vor: Danach war die Besoldung der Berliner Richter 2009 bis 2015 verfassungswidirg zu niedrig bemessen. Die Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 28. Juli 2020 und der Beschluss können auf der Seite des BVerfG eingesehen werden.

Für die Berliner Beamten und Richter bedeutet die Entscheidung, dass alle diejenigen Beamten und Richter, die bislang keine rechtlichen Schritte unternommen haben, gut beraten sind, nunmehr gegen ihre Besoldung Widerspruch einzulegen, um mögliche Ansprüche jedenfalls für das laufende Jahr und bis zu einem neuen Gesetz zu sichern. Rückwirkend wird eine Nachzahlung nur bei denjenigen erfolgen, die bereits laufend im jeweiligen Besoldungsjahr zumindest Widerspruch eingelegt hatten.

Die Entscheidung betrifft zunächst die nur die Richterbesoldung in den Jahren 2009 bis 2015 (Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015). Über die Beamtenbesoldung muss erst noch entschieden werden.