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Description: Ihr Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter für Schuldenbereinigung und Insolvenzrecht in Freising hilft bei Privatinsolvenz und Regelinsolvenz

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Im Rahmen der Schuldnerberatung ist auf die besonderen Bedürfnisse des Schuldners einzugehen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz . Bei frühzeitiger Analyse der Situation kann durch Verhandlungen mit den Gläubigern oftmals eine Regelung gefunden werden, die den Gang in die Insolvenz verhindern kann. Ist dies nicht möglich, so ist zu beurteilen, ob die Verbraucherinsolvenz, die Regelinsolvenz oder vielleicht auch Sonderformen der Insolvenz, wie die Nachlassinso

Die Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, also Privatpersonen. Ziel ist es die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Neben dieser gleichmäßigen Befriedigung steht aber auch der Neuanfang des Schuldners, ohne Schulden. Dieser hat die Möglichkeit im Rahmen der Restschuldbefreiung nach nunmehr nur noch drei Jahren von seiner Restschuld befreit zu werden. Voraussetzung hierfür sind aber auch Verhaltensregelungen während dieser Dauer. Das

Voraussetzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist gemäß § 305 InsO , dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt wird. Im Vorfeld sind dabei sämtliche Forderungen gegen den Schuldner zusammenzufassen und ein Rückzahlungsplan, gegebenenfalls auch ein flexibler Nullplan , zu unterbreiten. Scheitert dieser außergerichtliche Vergleich, ist ein umfangreicher Antrag auszufüllen. Im Rahmen dieses Antrags hat eine nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannte Stelle eine Bescheinigung auszufül