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Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei und anderen Institutionen. Gelegenheitsjournalisten erhalten keinen Ausweis. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im  „Hinweisblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises“ .

Der bundeseinheitliche Presseausweis kann ab sofort ausschließlich online beantragt werden. Dies trifft für den Verband Zeitungsverlage und Digitalpublisher Norddeutschland e.V. (VZN) , den Zeitungsverleger und Digitalpublisher Verband Hamburg e.V. (ZVH) sowie den Verband der Zeitungsverlage und Digitalpublisher in Berlin und Ostdeutschland e.V. (VZBO) zu. Anträge per Post oder E-Mail können nicht verarbeitet werden.

Mit nur wenigen Eingaben und dem Absenden des Online-Formulars können Sie Ihren Presseausweis beantragen. Was müssen Sie beachten?

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