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Für Gäste von Restaurants und im Gastgewerbe gilt seit Anfang März 2022 unabhängig des Infektionsgeschehens im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ( aktuelle Zahlen ) die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet). Der Nachweis muss bei Anreise vorlegt werden. Zusätzlich besteht auch hier Maskenpflicht .

Bis zum 2. April 2022 gilt in Bayern noch die 2G-Regel für Kultur- und Sportveranstaltungen, 2G-Plus für Clubs und Diskotheken sowie 3G in der Gastronomie. Weiterhing gilt die Maskenpflicht in Innenräumen. Hier finden Sie aktuellen Details zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen in der Gastronomie, zu Veranstaltungen und Besuch von Clubs und Diskotheken in Bayern.

Wir freuen uns sehr, Sie wieder beherbergen zu dürfen. Bei Fragen rund um die Testmöglichkeiten vor Ort ( siehe auch hier ) sind wir Ihnen gerne behilflich. Für Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 08171 / 78 567 oder per E-Mail unter [email protected]