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Der Frühling hat Einzug gehalten und es grünt und blüht wieder überall. Deshalb weisen wir aus aktuellem Anlass auf die geltenden Mähzeiten hin.

Der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Hydraulikhammern, Vertikutierern u. ä. ist nur an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. Das Betriebsverbot am Mittag (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) gilt jedoch nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser unterliegen Sonderregelungen. Sie dürfen gewerblich und privat nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.


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