kostenbeitrag.de - Aktuelles

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Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter überarbeiteten "Gemeinsamen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach §§ 91 ff. SGB VIII" wurden wieder mit den für Hessen geltenden Anmerkungen ergänzt und gelten rückwirkend ab 01.01.2023.

Mit Erlass vom 12.06.2023 wurde das Pflegegeld in Hessen für die Zeit ab 01.07.2023 sowie der Betrag zur Unfallversicherung für Pflegepersonen und der Altersvorsorge für Pflegepersonen für 2023 neu festgelegt.

Die in mehreren Abschnitten überarbeiteten Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen wurden von den kommunalen Spitzengremien mit Wirkung ab 01.05.2023 beschlossen.