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Bereits im März 2021 stellte sich Dr. Stefan Grosse, Leiter des Referates „Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden“ des damals noch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat genannten Ministeriums den Fragen der Mitglieder von ISOC.de. Er stellte das Spannungsverhältnis zwischen dem legitimen Interesse nach wirksamem Schutz vertraulicher Kommunikation einerseits und dem nachvollziehbaren Ermittlungsinteresse des Staates und seiner Sicherheitsbehörden heraus, der keine Räume dulden will, in

In der Diskussion zeigten sich die Teilnehmer der Veranstaltung demgegenüber jedoch eher skeptisch. Gerade hinsichtlich möglicher Pläne auch auf Ebene der EU, insbesondere die „eingebaute“ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Systemen zu schwächen, wurde deutliche Ablehnung signalisiert. Bei allem nachvollziehbaren Interesse, den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit zu erleichtern, setzt sich ISOC.de für eine Stärkung des Einsatzes sicherer, verschlüsselter Kommunikation im Internet ein.

Dennoch hat der Bundestag am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet. Es erlaubt künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei wird „nur“ die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde bzw. die Entschlüsselung ermöglicht. Zudem kann mit Maßnahmen der (verdeckten) Online-Durchsuchung versucht werden, an Inhalte verschlüsselter Spe

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