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Description: Unser Bündnis „Gesundheit für Alle“ dient der einer Gesundheitsversorgung nicht oder unzureichend krankenversicherter Menschen in Deutschland.

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Es sind zivilgesellschaftliche Einrichtungen, die sich gezwungen sehen, medizinische Versorgung und Beratung für diese Menschen anzubieten. In ihren Anlaufstellen zeigt sich erst, wie groß die Zahl der Betroffenen ist. Der Staat kommt seiner menschenrechtlichen Verpflichtung nicht nach. Neben gesetzlichen Barrieren behindern sprachliche und administrative Hürden sowie Diskriminierungen den Zugang zum regulären Krankenversicherungssystem. Selbst wenn sie es leisten könnten, kann es nicht Aufgabe von Hilfsorg

Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) ist das Recht auf Gesundheit völkerrechtlich bindend festgehalten: Jeder Mensch hat das Recht auf das "jeweils höchste erreichbare Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit". Der Sozialpakt wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 164 Staaten haben ihn ratifiziert - darunter auch Deutschland.

Aus Rechten folgen Pflichten. Mit der Ratifizierung des Sozialpakts verpflichten sich Staaten verbindlich, das Menschenrecht auf Gesundheit zu achten, es vor Eingriffen durch Dritte zu schützen und praktisch umzusetzen. Das bedeutet, dass die Bundesregierung dieses Recht selbst nicht verletzen darf, indem sie zum Beispiel. bestimmte Gruppen von Gesundheitsdiensten ausschließt, es (zum Beispiel durch die Kontrolle privater Anbieter) schützen muss und aktiv dafür sorgen muss, dass das Recht für Einzelpersonen

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