fischereigenossenschaft-obereider.de - Fischereigenossenschaft für die Obereider

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Die „ Fischereigenossenschaft für die Obereider “ ist gemäß § 22 Abs. 1 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Genossenschaftsgebiet umfasst die Fischereirechte an der Obereider im Bereich der Städte Rendsburg und Büdelsdorf. Dies ist das Gebiet vom Obereidersee mit Enge bis Audorfer See (teilweise) mit Enge ( s. blaue Markierung Karte ).

Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Rendsburg.

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