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Die notwendigen Fortschritte der Medizin verlangen Versuche an lebenden Menschen. Dabei behalten die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheitsinteressen des individuellen Probanden/Probandinnen oder Patienten/Patientinnen Vorrang vor dem Erkenntnisstreben im Dienste der Allgemeinheit.
Die Aufgaben von Ethik-Kommissionen – eingerichtet bei den Ärztekammern, an Medizinischen Fakultäten sowie in einigen Bundesländern bei den Landesgesundheitsbehörden – sind: