CDU Frechen
Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Verkauf von alkoholischen Getränken, Tabak und E-Zigaretten. So ist die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche verboten. Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen laut nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden und deren Verzehr darf …
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