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Im Rahmen der Anerkennung der Menschenrechte in der Verfassung ist das Menschenrecht auf Wasser in der Schweiz auf Bundesebene verankert. Die verantwortlichen Stellen und Personen der Stadt, Gemeinde oder Institution sind sich bewusst, wie sie zur Respektierung des Rechts auf Wasser beitragen und unterstützen sich gegenseitig in der Umsetzung.

In der Schweiz besteht bereits seit langem die öffentliche Kontrolle über die Wasserversorgung. Diese politische und institutionelle Erfahrungen und die privilegierte Position in der Welt legitimiert und verpflichtet die Schweiz dazu, Erfahrungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit offen auszutauschen und sich für internationale institutionelle Regelungen und deren Vollzug einzusetzen.  

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