Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen können von uns im Rahmen rechtlicher Betreuung vertreten werden. Als rechtlicher Betreuer wollen wir dazu beitragen, die Situation des betroffenen Menschen zu verbessern und ihm ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Rechtliche Betreuer*innen haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Krankheiten leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit.
Ein(e) Verfahrenspfleger*in hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung ) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Er hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt , als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „ Mandanten “.