besoldung.de - Besoldung der Beamten des Bundes, der Länder und Gemeinden

Description: Besoldung der Beamten des Bundes, der Länder und Gemeinden

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Allgemeines Die Besoldung der Beamten war vor dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 bundeseinheitlich durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Diese einheitliche Regelung gilt nun nur solange und insoweit weiter, wie die einzelnen Länder für ihren Bereich nichts Abweichendes bestimmen. Inzwischen haben die meisten der Länder und der Bund eigene Regelungen für die Besoldung ihrer Beamten erlassen. Die einzelnen rechtlichen Regelungen können auf der Seite www.Landesbesoldungsgesetz.d

Die hier angebotenen Besoldungstabellen sind Ergänzungen des Programms " Gehälter im öffentlichen Dienst " (siehe oberste Navigationsleiste). Aus diesem Programm heraus kann durch einfachen Mausklick die für den speziellen Fall anzuwendende Besoldungstabelle dieser WebSite aufgerufen werden. So kann ein Überblick über die Besoldungsstruktur gewonnen werden, ohne mit dem Programm die verschiedenen Berechnungen durchspielen zu müssen. Das Programm holt für seine Berechnungen die Tabellenwerte natürlich nicht

Amtliche Informationen erhalten Sie auf den WebSites der Landesbesoldungsämter .