Die Pflichtangaben bei 0180-Nummern müssen bei jeder Art der Bekanntmachung (Werbung und jede andere Art der Veröffentlichung) Ihrer 0180-Servicenummer nach folgenden Bestimmungen getätigt werden:
Ein Beispiel für die Pflichtangaben, wenn Sie Ihre 0180-Nummer bewerben:
Ihr Werbetext und 0180-Nummer mit einem Anruftarif von 0,14 Euro aus dem Festnetz 0,14 Euro je Minute aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen