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Zeit bis zum 31.12.23

Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2022 entschieden, dass bei Neuwagenkäufen gemäß § 852 BGB eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt. Diese Berechnung erfolgt jedoch taggenau, so dass jeder Tag für sie zählt. Grundsätzlich tritt eine Verjährung sonst nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme ein. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die Kenntnis bei dem Motor EA 198 des VW-Konzerns spätestens nach der ad-hoc Mitteilung des VW-Konzerns von 22.09.2015 bestand.

Bei allen anderen Herstellern (und Modellen des VW-Konzerns) ist überwiegend streitig, wann die Verjährung beginnt.