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Ein herber Schlag für internationale Studierende – Staatsgerichtshof bestärkt Ungleichbehandlung durch Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen in Baden-Württemberg

Mit seinem Urteil vom 10. Oktober (1VB29-18) hat der Staatsgerichtshof Baden-Württembergs in Stuttgart die Landesverfassungsbeschwerde eines betroffenen, der durch das Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren (ABS) unterstützt wurde, abgewiesen.

“Für uns ist diese Entscheidung mehr als enttäuschend. Es macht uns traurig, dass wir für die vielen Betroffenen, die durch die Gebühr in eine finanzielle Schieflage geraten sind, keine Verbesserung bewirken konnten.“ erklärt Sergej Haar, Vorstand des Bundesverbands ausländischer Studierender. 

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